Konzernleitung

Die Rollen des Verwaltungsratspräsidenten, der Konzernleitung und des CFO

Verwaltungsratspräsident

1. Verantwortlichkeiten und Pflichten

Der Verwaltungsratspräsident stellt sicher, dass er vom CEO und vom CFO laufend über die Geschäftslage der HOLDING und der Gruppe, alle wichtigen Transaktionen und organisatorischen Änderungen innerhalb der HOLDING und der Gruppe informiert wird.
Der Vorsitzende hat insbesondere die folgenden Aufgaben und Pflichten:

a) Festlegung und Vorbereitung der Tagesordnung und der entsprechenden Vorschläge für die Generalversammlung und für die Verwaltungsratssitzungen;
b) Einberufung von Sitzungen des Verwaltungsrats;
c) Leitung der Generalversammlungen und der Sitzungen des Verwaltungsrats und;
d) die Überwachung der Einhaltung und Umsetzung der Beschlüsse des Verwaltungsrats;
e) Berichterstattung an den Verwaltungsrat im Rahmen der Verwaltungsratssitzungen;
f) Berichterstattung an den Verwaltungsrat im Falle von außergewöhnlichen Ereignissen.
Der Verwaltungsrat kann dem Verwaltungsratspräsidenten von Zeit zu Zeit weitere Aufgaben und Pflichten übertragen.

Konzernleitung

1. Ernennung

Die Geschäftsleitung der Gruppe besteht aus dem Chief Executive Officer ("CEO"), dem Chief Financial Officer ("CFO") und gegebenenfalls weiteren Personen, die vom Verwaltungsrat ernannt werden.

2. Verantwortlichkeiten und Pflichten

2.1. Sofern das einschlägige Gesetz oder die Statuten nichts anderes vorsehen, ist der CEO für die Leitung der HOLDING und der Gruppe verantwortlich.

2.2. Der CEO mit delegierter Vollmacht hat insbesondere die folgenden Verantwortlichkeiten und Pflichten:
a) Führung des Tagesgeschäfts, Organisation und Überwachung der Geschäfte der HOLDING und der Gruppe;
b) Einleitung von Gerichtsverfahren und Beilegung von Streitigkeiten, mit Ausnahme der Eintreibung von Außenständen gegenüber Kunden und arbeitsrechtlicher Verfahren;
c) Antrag an den Verwaltungsrat über die Ernennung von Geschäftsführern, Bevollmächtigten und anderen Handlungsvollmachten der HOLDING;
d) Organisation, Verwaltung und Beaufsichtigung der Tätigkeiten der in vorstehender Ziffer 2.2/c) genannten Personen, einschließlich der Sicherstellung einer effizienten Berichterstattung;
e) Organisation, Leitung und Überwachung des Rechnungswesens, des Controllings und der Finanzplanung der HOLDING und der Gruppe;
f) die Vorbereitung der Beschlüsse des Verwaltungsrats in Bezug auf die in Punkt 1.3 genannten Aufgaben;
g) die periodische Berichterstattung an den Verwaltungsrat gemäss Punkt 3, Reporting; und
h) Organisation, Management und Überwachung strategischer Initiativen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geschäftsmöglichkeiten und Akquisitionen.

2.3. Die folgenden Geschäftsangelegenheiten bedürfen der Zustimmung des Verwaltungsrats:
a) auf Vorschlag des Ausschusses für Vergütung und Personalwesen die Festlegung des Gehalts- und Bonusbudgets der HOLDING und der wichtigsten Konzerngesellschaften mit Ausnahme der Konzernleitung;
b) auf Empfehlung des Vergütungs- und Personalausschusses die Vorlage der maximalen Vergütungsbeträge für die Konzernleitung an die Generalversammlung;
c) Kauf und Verkauf von Immobilien oder gleichwertige Transaktionen;
d) Gewährung von Darlehen durch die HOLDING an Dritte oder an Mitglieder der Geschäftsleitung der Gruppe;
e) Gewährung von Garantien jeglicher Art durch die HOLDING an dritte Personen oder Mitglieder der Konzernleitung;
f) Kreditvereinbarungen, einschließlich der Annahme von Wechseln und kurzfristigen Krediten;
g) Erwerb, Verkauf, Fusion oder ähnliche Transaktionen einer Beteiligung von mehr als 5 Prozent am Grundkapital eines anderen Unternehmens;
h) Geschäfte mit eigenen Aktien der HOLDING;
i) Abschluss von Joint-Venture- und Kooperationsvereinbarungen;
j) Veräußerung von Unternehmensteilen der HOLDING oder des Konzerns;
k) weitere Regelungen gemäß der Corporate Internal Authorization Matrix.

2.4. Der Verwaltungsrat kann von Zeit zu Zeit weitere Verantwortlichkeiten und Pflichten an die Konzernleitung übertragen.
Geschäftsführung.

3. Berichterstattung

Die Konzernleitung erstattet dem Verwaltungsrat periodisch und unaufgefordert (mindestens jedoch vierteljährlich) Bericht und stellt ihm damit alle relevanten Informationen über die Geschäfte der HOLDING und des Konzerns sowie über die Erfüllung seiner Verantwortlichkeiten und Pflichten zur Verfügung. Die Berichte können schriftlich an alle Mitglieder des Verwaltungsrats oder mündlich in einer Verwaltungsratssitzung vorgelegt werden. Die Berichte werden durch die erforderlichen Unterlagen ergänzt.
Die Geschäftsleitung der Gruppe verteilt monatlich an die Mitglieder des Verwaltungsrats Unterlagen, die die finanzielle Situation der HOLDING und der Gruppe belegen (insbesondere die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, ein Budgetvergleich und eine Cashflow-Rechnung). Er berichtet von sich aus über unerwartete finanzielle Verpflichtungen oder Verluste von Vermögenswerten.

Abgesehen von den regelmäßigen Berichten unterrichtet die Konzernleitung den Vorsitzenden unverzüglich über alle Ereignisse, die einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit oder die finanzielle Lage der HOLDING oder des Konzerns haben oder haben können. Insbesondere muss die Konzernleitung unverzüglich über die folgenden Ereignisse berichten:

  • geplante Änderungen in der Führung der HOLDING oder der Gruppe;
  • Ereignisse, die die Finanzlage oder das Ansehen der HOLDING oder der Gruppe wesentlich verschlechtern oder zu verschlechtern drohen, insbesondere angedrohte Klagen, eine Situation, in der die Hälfte des Kapitals nicht mehr durch Aktiva gedeckt ist oder wenn die Verbindlichkeiten der HOLDING ihre Aktiva übersteigen, und;
  • die Feststellung erheblicher Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung der HOLDING oder der Gruppe auf jeder Ebene;
  • jede andere dringende und wesentliche Angelegenheit.

Chief Executive Officer

Der CEO ist die oberste Person, die für die Umsetzung und das Erreichen der strategischen und jährlichen Ziele der HOLDING und der Gruppe verantwortlich ist, die vom Vorstand festgelegt wurden. Er stellt sicher, dass er von der Geschäftsleitung und dem CFO regelmäßig und unverzüglich über die Geschäftslage der HOLDING und der Gruppe, alle wichtigen Transaktionen und organisatorischen Veränderungen innerhalb der Gruppe informiert wird. Weitere Aufgaben und Pflichten können dem CEO von Zeit zu Zeit vom Verwaltungsrat übertragen werden.

Chief Financial Officer

Der CFO sorgt für die Umsetzung der Beschlüsse des Verwaltungsrats und des AC hinsichtlich der Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrollen und der Finanzplanung der HOLDING und der Gruppe. Darüber hinaus überwacht er kontinuierlich die Liquidität und die finanzielle Situation der HOLDING und der Gruppe, ergreift die erforderlichen Maßnahmen und hält den Verwaltungsrat auf dem Laufenden. Er kommuniziert direkt mit dem AC und seinem Vorsitzenden sowie mit den externen Wirtschaftsprüfern über Angelegenheiten des AC. Weitere Aufgaben und Pflichten können dem CFO von Zeit zu Zeit vom Verwaltungsrat übertragen werden.

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