Charta Prüfungsausschuss (AC)

Das Fachwissen des AC in den Bereichen Buchhaltung, Finanzberichterstattung, Rechnungsprüfung und Risikomanagement

Zweck

Der AC ist ein Expertenausschuss, der formell vom Verwaltungsrat der Holding ernannt wird. Seine Aufgabe ist es, den Verwaltungsrat bei der Erfüllung seiner Aufsichtspflichten zu unterstützen, insbesondere in Bezug auf die Buchhaltung und die finanzielle sowie nicht-finanzielle Berichterstattung der Gruppe, die externen Prüfungsverfahren sowie den Überblick über das Risikomanagement.

Aufgaben

Das AC nimmt die nachstehend aufgeführten Aufgaben sowie alle anderen Aufgaben wahr, die nach geltendem Recht oder den Börsenregeln und -anforderungen erforderlich sind oder vom Verwaltungsrat an das AC delegiert werden.

1. Finanzberichte

  • Überprüfung und gegebenenfalls Anfechtung der wichtigsten finanziellen Risiken, der Maßnahmen und Beurteilungen des Managements in Bezug auf die Jahres- und Konzernabschlüsse sowie die zur Veröffentlichung bestimmten Zwischenabschlüsse;
  • entscheiden, ob der Jahresabschluss und der konsolidierte Jahresabschluss dem Verwaltungsrat und gegebenenfalls der Generalversammlung zur Vorlage empfohlen werden können.

2. Interne Kontrolle & Risikomanagement

  • Überprüfung der Berichte der Konzernleitung über die Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme;
  • die Berichte der Konzernleitung über die Durchführung einer jährlichen Risikobewertung zu überprüfen;
  • Überprüfung der Berichte der Konzernleitung über die Compliance- und Risikomanagementprozesse der Gruppe;
  • Überprüfung der Berichte des Managements über alle Betrugsfälle, unabhängig davon, ob sie wesentlich sind oder nicht, an denen das Management oder andere Mitarbeiter beteiligt sind, die eine wichtige Rolle bei den internen Kontrollen der Gruppe spielen.

3. Externe Revision

  • Beaufsichtigung der Beziehungen der Gruppe mit dem externen Wirtschaftsprüfer;
  • Bewertung der Leistung des externen Wirtschaftsprüfers; zu den angewandten Kriterien gehören: technische und operative Kompetenz, unabhängige und objektive Sichtweise, Einsatz ausreichender Ressourcen, risikobasierter Prüfungsansatz und die Fähigkeit, wirksame und praktische Empfehlungen abzugeben sowie eine effektive Kommunikation und Koordination mit dem AC;
  • Überwachung des Verfahrens für die Auswahl, Erneuerung (durch Ausschreibung) oder Abberufung des/der externen Rechnungsprüfer(s) und Unterrichtung des Verwaltungsrats über seine diesbezügliche Empfehlung;
  • Genehmigung der Auftragsbedingungen und der an den externen Rechnungsprüfer zu zahlenden Vergütung für die erbrachten Rechnungsprüfungsdienste;
  • die Vereinbarkeit der Revisionsaufgaben mit etwaigen Beratungsmandaten zu prüfen;
  • mit dem externen Wirtschaftsprüfer vor Beginn der Prüfung Art und Umfang der Prüfung zu besprechen;
  • mit den externen Rechnungsprüfern die Ergebnisse ihrer Arbeit zu besprechen, einschließlich aller wichtigen Fragen, die sich im Laufe der Rechnungsprüfung ergeben haben; die wichtigsten Rechnungslegungs- und Rechnungsprüfungsurteile; das Ausmaß der während der Rechnungsprüfung festgestellten Fehler, wobei Erklärungen von der Geschäftsleitung und, falls erforderlich, von den externen Rechnungsprüfern eingeholt werden, warum bestimmte Fehler nicht berichtigt werden konnten.

4. Steuern

Überwachung wichtiger globaler Steuerentwicklungen und der Auswirkungen auf die erforderlichen Steuerangaben.

5. Cybersicherheit und Datenschutz

  • prüft und empfiehlt dem Vorstand die Ziele für die Cybersicherheit;
  • mindestens einmal jährlich die Fortschritte der Gruppe im Vergleich zu den vereinbarten Cybersicherheitszielen überprüfen;
  • Überprüfung der Richtlinien und Programme der Gruppe für den Datenschutz, einschließlich der Server, Rechenzentren und Cloud-basierten Lösungen, auf denen die Daten der Gruppe und Dritter gespeichert und verarbeitet werden.

6. Nicht-finanzielle Berichterstattung

Überprüfung des jährlichen externen Nachhaltigkeitsberichts der Gruppe zur Genehmigung durch den Verwaltungsrat vor der Veröffentlichung.

7. Weitere Verantwortlichkeiten

  • die Überprüfung und Genehmigung von Transaktionen zwischen der Gruppe, ihren Direktoren, leitenden Angestellten und verbundenen Unternehmen;
  • eine jährliche Selbstevaluierung der Leistung des AC durchzuführen;
  • die Angemessenheit dieser Charta jährlich zu überprüfen und neu zu bewerten und dem Verwaltungsrat Änderungsvorschläge zur Genehmigung vorzulegen;
  • von Zeit zu Zeit zu prüfen, ob es angebracht ist, eine interne Revisionsfunktion der Gruppe einzurichten;
  • Auf Ersuchen des Verwaltungsrats prüft das AC die buchhalterische Behandlung größerer Transaktionen auf Konzernebene sowie den Business Case und die für diese spezifischen Transaktionen erstellten Abschlüsse (Erwerb von Vermögenswerten, Fusionen, Veräußerungen usw.).

Befugnisse

Das AC hat vollständigen und uneingeschränkten Zugang zum Management, den Büchern und Aufzeichnungen der Gruppe und kann alle erforderlichen Informationen einholen. Alle Anfragen müssen über den CEO der Gruppe geleitet werden.

Zusammensetzung

Das AC setzt sich wie folgt aus Mitgliedern des Verwaltungsrats zusammen:

  • alle Mitglieder sollen nicht-exekutiv und unabhängig sein, basierend auf der Bewertung des Verwaltungsrats;
  • die Mehrheit der Mitglieder des AC, einschließlich des Vorsitzenden des AC, sollte Erfahrung in Finanz- und Buchhaltungsfragen haben. Mindestens ein Mitglied des AC muss ein Finanzexperte sein (z.B. aktueller oder ehemaliger CEO, CFO oder Finanzprüfer).

Sitzungen

1. Allgemein

Der AC hält viermal im Jahr oder auf Antrag eines seiner Mitglieder eine ordentliche Sitzung ab.

Der Vorsitzende des AC erstellt im Vorfeld jeder Sitzung eine Agenda. Um beschlussfähig zu sein, müssen mindestens zwei Mitglieder des AC anwesend sein.
In regelmäßigen Abständen nehmen die externen Rechnungsprüfer an den Sitzungen des AC teil.

Mindestens einmal im Jahr trifft sich das AC oder der Vorsitzende des AC mit den externen Rechnungsprüfern in Abwesenheit der Mitglieder der Konzernleitung.

2. Protokolle

Das Protokoll wird in der Regel vom Sekretär des Verwaltungsrats oder einer vom Vorsitzenden des AC damit beauftragten Person geführt. Das Protokoll wird vor der nächsten Sitzung den Mitgliedern des AC zur Überprüfung und Genehmigung bei ihrer nächsten Sitzung vorgelegt. Der AC erstattet dem Verwaltungsrat Bericht und legt das Protokoll des AC den Verwaltungsratsmitgliedern zur Kenntnisnahme und als Grundlage für die Verabschiedung entsprechender Beschlüsse vor.

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