Charta Ausschuss für Vergütung und Personalwesen (CHRC)

Die Expertise des CHRC in Personal- und Vergütungsfragen

Zweck

Das CHRC ist ein Fachausschuss des Verwaltungsrats der Holding. Seine Aufgabe besteht darin, den Verwaltungsrat bei der Wahrnehmung seiner Aufsichtspflichten zu unterstützen, insbesondere in Bezug auf alle Fragen im Zusammenhang mit Personal- und Vergütungsthemen der Gruppe.

Aufgaben

The CHRC shall perform the duties set out below as well as any other duties that are required by applicable law or stock exchange rules and requirements or are delegated to the CHRC by the Board.

1. Vergütungspolitik

  • Überprüfung der Vergütungspläne (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bonus, feste/variable Vergütung, Aktienpläne, Obergrenzen für die variable Vergütung, Budgets für zusätzliche/neue Mitglieder der Konzernleitung) des Verwaltungsrats und der Konzernleitung;
  • Empfehlung/Vorschlag des Plans und der Elemente an den Verwaltungsrat, die mit den gesetzlichen Anforderungen, dem Geschäftsauftrag und der Strategie in Einklang stehen sollten;
  • Überprüfung potenzieller Risiken, die sich aus den Vergütungspraktiken und -richtlinien der Gruppe ergeben.

2. Vergütungsbericht

  • Überprüfung des Vergütungsberichts, der von der Konzernleitung erstellt wird;
  • den Vergütungsbericht mit den Wirtschaftsprüfern besprechen;
  • Empfehlung/Vorschlag zur Genehmigung des Vergütungsberichts an den Verwaltungsrat;
  • Vorbereitung von Vergütungs- und Leistungsangelegenheiten für die Generalversammlung.

3. Entschädigung des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und anderer Führungskräfte (VP-Ebene)

  • zusammen mit dem CEO funktionale und individuelle Ziele für die Konzernleitung festlegen;
  • jährliche Bewertung der Leistung der Konzernleitung und der leitenden Angestellten (soweit erforderlich) im Hinblick auf die Ziele und Vorgaben;
  • dem Verwaltungsrat die Vergütung der Konzernleitung und der leitenden Angestellten (soweit erforderlich) sowie die Vergütung des Verwaltungsrats zu empfehlen;
  • dem Verwaltungsrat die Ernennung und Entlassung von Mitgliedern der Geschäftsleitung der Gruppe sowie alle arbeitsvertraglichen Angelegenheiten der Geschäftsleitung der Gruppe zu empfehlen;
  • regelmäßige Treffen mit dem CEO zur Überprüfung von Personal-/Vergütungsangelegenheiten;
  • Anforderung externer Vergütungsbenchmarks oder Beauftragung externer Vergütungsberater, falls dies als notwendig erachtet wird.

4. Personalwesen

  • Überwachung, Kontrolle und Vorschlag von Anpassungen und Änderungen an den Vorstand in Bezug auf die Gesamtstrategie im Personalbereich;
  • Überprüfung und Bewertung der Pläne und Programme der Konzernleitung zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern, zu Schulungs- und Entwicklungsinitiativen, zur Karriereentwicklung und zur Bereitstellung hochkarätiger Talente, um die Ziele des Konzerns zu unterstützen und zu erreichen;
  • Beaufsichtigung und Überprüfung der Pläne der Gruppe für die Nachfolge und Entwicklung von Führungskräften;
  • regelmäßiges Feedback und Coaching für den CEO und das Senior Management bereitstellen.

5. Kennzahlen zur Nachhaltigkeit

  • Überprüfung der Fortschritte in Bezug auf Integration und Vielfalt (d.h. % Frauen in Führungspositionen);
  • Überprüfung des Mitarbeiterengagements und der Mitarbeiterbindung (z.B. % Fluktuationsrate, Engagementbewertung);
  • Überprüfung der Fortschritte bei der Gewinnung und Entwicklung von Talenten (d.h. % der Schlüsselpositionen, die mit internen Kandidaten besetzt werden);
  • Überprüfung des gesellschaftlichen Engagements.

6. Weitere Verantwortlichkeiten

  • Durchführung einer jährlichen Selbstevaluierung der Leistung des CHRC;
  • Überprüfung und Neubewertung der Angemessenheit dieser Charta auf jährlicher Basis und Vorlage von Änderungsvorschlägen an den Vorstand zur Genehmigung.

Befugnisse

Das CHRC hat vollständigen und uneingeschränkten Zugang zum Management, den Büchern und Aufzeichnungen der Gruppe und kann alle erforderlichen Informationen einholen. Alle Anfragen müssen über den CEO der Gruppe geleitet werden.

Zusammensetzung

Das CHRC setzt sich aus Mitgliedern des Verwaltungsrats zusammen. Alle Mitglieder müssen nicht-exekutiv und unabhängig sein, basierend auf der Bewertung des Vorstands.

Sitzungen

1. Allgemein

Das CHRC hält mehrmals im Jahr oder auf Antrag eines seiner Mitglieder eine ordentliche Sitzung ab.

Der Vorsitzende des CHRC erstellt im Vorfeld jeder Sitzung eine Agenda. Um beschlussfähig zu sein, müssen mindestens zwei Mitglieder des CHRC anwesend sein.

2. Protokolle

Das Protokoll wird in der Regel vom Sekretär des Verwaltungsrats oder einer vom Vorsitzenden des CHRC damit beauftragten Person geführt.

Das Protokoll wird den Mitgliedern des CHRC vor der nächsten Sitzung zur Überprüfung und Genehmigung auf der nächsten Sitzung vorgelegt.

Der CHRC erstattet dem Verwaltungsrat Bericht und legt das Protokoll des CHRC den Mitgliedern des Verwaltungsrat zur Kenntnisnahme und als Grundlage für die Verabschiedung einschlägiger Beschlüsse vor.

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